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Startradeheli GmbH & Co. KG
Zur Eisenkaute 15
57299 Burbach (Germany)
Hotline: +(11)49 -177-7777345
Service-/Partshotline+(11)49-2736-299-5339
E-Mail: sales@startradeheli.com
342/5820/5684
Geschäftsführer:
Dipl. Oec. Erik Langenbach
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 284367128
Handelsregisternummer:
HRA 8731
Inhaltlich Verantwortlicher gem. § 55 II RStV:
Dipl. Oec. Erik Langenbach
Website-Programmierung und Gestaltung:
Helge Plutte
www.networldz.de
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Warenlieferungen und Ausführungen von Arbeiten an Luftfahrtzeugen:
1. Definitionen
1.1. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
1.2. Unternehmer ist eine natürliche Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3. Kunden können Verbraucher oder Unternehmer sein.
2.1 Diese Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Kunden und der Startrade Heli GmbH & Co. KG („STH“) bei Inanspruchnahme von sämtlichen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Warenlieferungen und Ausführung von Arbeiten an Luftfahrtgeräten. Abweichende Bedingungen des Kunden, haben keine Geltung, selbst dann, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.
Unser Vertreten beschränkt sich insofern – unbeschadet etwaiger Haftungsbeschränkungen aufgrund dieser AGB – auf Verschulden. Im Falle von Verträgen, die die Beschaffung bestimmter Gegenstände zum Inhalt haben, insbesondere Kaufverträge über noch zu beschaffende Gegenstände, übernehmen wir nicht das Beschaffungsrisiko, wenn nicht im Einzelfalle anders vereinbart.
2.2 Für alle Lieferungen und Leistungen der STH gelten für die Dauer der Geschäftsverbindung, also auch ohne erneute ausdrückliche Vereinbarung für künftige Aufträge, ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, soweit zwischen den Parteien keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wird. Gegenbestätigungen des Kunden unter Verweis auf seine Geschäftbedingungen wird hiermit bereits widersprochen.
2.3 Die einzelnen Leistungen von STH sind gesonderten Leistungsscheinen oder Leistungsbeschreibungen zu entnehmen, die zwischen dem Kunden und STH gesondert vereinbart werden.
2.4 Wurde uns ein Auftrag erteilt, so umfasst dies auch die Ermächtigung, dass wir Probeflüge, Motorprobeläufe oder sonstige zur Überprüfung des Auftragsgegenstands notwendigen Maßnahmen ergreifen können. Ferner werden wir nach vorheriger Rücksprache mit dem Kunden ermächtigt, die von einem Prüfer für Luftfahrtgeräte als notwendig erachteten Arbeiten zur Wiederherstellung der Flugtüchtigkeit und/ oder Flugsicherheit durchführen zu lassen, soweit die auszuführenden Arbeiten nicht in einem krassen Missverhältnis zum Auftrag des Kunden steht.
2.5 Wir sind berechtigt, unsere Verpflichtungen auch durch ein anderes geeignetes Unternehmen im In- und Ausland durchführen zu lassen. Hierfür bedarf es einer vorherigen Mitteilung an den Kunden. Dem Kunden steht in diesem Fall ein Rücktrittsrechte zu.
2.6 Ist der Kunde nicht Eigentümer der betreffenden Sache, so ist er verpflichtet, uns den Eigentümer zu nennen und auf Wunsch uns dessen Genehmigung für die Erteilung des Auftrages beizubringen. Bis dahin stehen die gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte zu.
2.7 Der Kunde ist verpflichtet, Teilleistungen zu akzeptieren. Dies gilt nur dann nicht, wenn Teilleistungen den Kunden grob belästigen oder den Vertragszweck gefährden.
3.1 Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich abgegeben und als ausdrücklich verbindlich bezeichnet wurden.
3.2 Alle Angebote von STH sind freibleibend. Die zwecks eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen und Lieferungen besonderer Art, z.B. Reisen, Demontage etc., werden dem Kunden auch dann berechnet, wenn es nicht oder nur in abgeänderter Form zur Ausführung der vorgesehenen Leistungen kommt.
3.3 Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst mit schriftlicher, fernschriftlicher oder per Telefax erteilter Auftragsbestätigung von STH zustande. Dies gilt auch für Vertreter entgegengenommene Aufträge sowie für Auftragserteilung per Telefon oder Fax und Auftragsänderungen durch den Kunden.
3.4 Von STH ersetzte Teile und Materialien gehen mangels anderer Vereinbarungen entschädigungslos in das Eigentum von STH über.
4.1 Es gelten grundsätzlich die Preise unserer Preisliste am Jahresanfang zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
4.2 Sämtliche Preise verstehen sich ab dem Flughafen Siegerland. Werden Leistungen außerhalb des Flughafens Siegerland erbracht, so wird hierfür ein zusätzliches Entgelt erhoben, das sich nach unseren Richtlinien für Reisekosten richtet.
4.3 Die Zahlungen sind ohne Abzüge – falls Abzüge nicht gesondert ausgewiesen worden sind – sofort fällig, jedoch bis spätestens der angegebenen Frist zu erbringen. Eine Zahlung gilt erst dann als erbracht, wenn wir in der Bundesrepublik Deutschland frei über den Betrag verfügen können. Abweichendes bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit uns.
4.4 Eine Aufrechnung oder Zurückhaltung ist nur im Falle unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüchen des Kunden zulässig.
4.1 Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen mit 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass wir einen wesentlich niedrigeren Verzugsschaden erlitten haben. Ist an diesem Rechtsgeschäft ein Verbraucher nicht beteiligt, so beträgt der Zinssatz 8% über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
4.2 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sowie bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden, ist STH – unbeschadet ihrer sonstiger Rechte – befugt, für noch nicht durchgeführte Lieferungen Vorauszahlungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. STHs Lieferpflichten ruhen, solange der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist.
5.1 Soweit nicht anderes vereinbart ist, erfolgt die Übergabe oder Abnahme in Siegerland bei STH. Erfolgt die Übernahme oder Abnahme nicht durch den Kunden selbst, sondern durch einen Beauftragten, so muss sich dieser durch eine entsprechende Legitimation ausweisen. STH ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, diese Legitimation zu prüfen.
5.2 Die von STH angegebenen Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
5.3 Wir sind verpflichtet, ein als verbindlich vereinbarten Liefertermin einzuhalten. Erhöht sich jedoch der Auftragsumfang gegenüber dem ursprünglich erteilten Auftrag, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.
5.4 Gerät STH in Liefer- bzw. Leistungsverzug, so hat der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen. Liefert bzw. leistet STH nicht innerhalb dieser Nachfrist, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unter Ausschuss aller sonstigen Ansprüche, berechtigt.
5.5 Wird auf Wunsch des Kunden eine Versendung vorgenommen, so erfolgt diese auf dessen Kosten und Gefahr. Eine Transportversicherung wird nur auf Verlangen des Kunden und dann auf dessen Rechnung abgeschlossen.
5.6 Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig.
6.1 Auf unsere Anforderung hin ist der Kunde zu einer förmlichen Abnahme verpflichtet. Die Abnahme erfolgt grundsätzlich in unserer Werft in Siegerland Airport.
6.2 Der Kunde kommt mit der Abnahme des Auftragsgegenstands in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 2 Wochen, nachdem ihm die Fertigstellung mitgeteilt wurde und ihm die vorläufige oder endgültige Rechnung zugegangen ist, den Auftragsgegenstand entgegen nimmt. Die Kosten für Mehraufwendungen (Aufbewahrungs- und Abstellkosten) während des Annahmeverzuges trägt der Kunde.
6.3 Nimmt der Kunde den Auftragsgegenstand nicht ab, so sind wir berechtigt nach Abmahnung und Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Schadensersatz beläuft sich auf 15% des Bestellwertes, sofern der Kunde nicht einen geringeren oder wir einen höheren Schaden nachweisen.
7.1 Im Falle von Rechtsgeschäften mit Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für Leistungen 1 Jahr. Bei Lieferungen, die von einem Lieferanten bezogen wurden, berufen wir uns auf dessen Gewährleistungsfristen. Bei gebrauchten Sachen ist eine Gewährleistungshaftung ausgeschlossen.
7.2 Ist der Kunde Verbraucher, so hat er offensichtliche Mängel innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ab Übergabe des Vertragsgegenstandes schriftlich bei uns geltend zu machen.
7.3 Ist der Kunde Unternehmer, so hat er offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen, nicht offensichtliche Mängel innerhalb eines Jahres nach Übergabe des Vertragsgegenstandes schriftlich bei uns geltend zu machen.
7.4 Unsere Verpflichtung zur Gewährleistung beschränkt sich zunächst auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) , sofern diese nicht mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Wird der Mangel innerhalb einer uns zusetzenden Frist nicht behoben oder ist die Nacherfüllung unmöglich, so kann der Kunde seine gesetzlichen Rechte wahrnehmen.
7.5 Mängelbeseitigung und Nachbesserungsarbeiten werden von uns grundsätzlich an unserem Werftsitz durchgeführt. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, in Ausnahmefällen eine Mängelbeseitigung am Standort des Auftragsgegenstandes oder an einem anderen Ort durchzuführen.
7.6 Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Schaden auf normalen Verschleiß, höherer Gewalt, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, Nichtbeachtung gesetzlicher Vorschriften oder Bedienungsanweisungen beruht.
8.1 Bei Schadenersatzansprüchen für die Verletzung von Leben, Körper und die Gesundheit haften wir für Vorsatz und Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen.
Sonstige vertragliche und/oder gesetzliche Schadensersatzansprüche jeglicher Art einschließlich für Folgeschäden sind ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht
8.1 von uns durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurde.
8.2 Wir haften nicht für den zusätzlichen Inhalt von Luftfahrzeugen, soweit diese uns nicht besonders zur Verwahrung übergeben wurden.
8.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten in vollem Umfang für unsere Organe, Arbeitnehmer, gesetzliche Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, deren wir uns zur Erfüllung des Auftrages bedienen.
9.1 Wir halten die vom Kunden übergebenen Auftragsgegenstände nicht extra versichert. Das Risiko des Versicherungsschutzes des Auftragsgegenstandes während der Reparaturausführung trägt der Kunde.
10.1 An allen Liefergegenständen, Zubehör- und Ersatzteilen sowie Tausch-Aggregaten behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbindung vor. Geht das Eigentum an von uns zur Verfügung gestellten Teilen durch Verbindung oder Vermischung oder Verarbeitung unter, so werden wir im Verhältnis der Werte Miteigentümer des Gegenstandes, mit dem die von uns gelieferten Gegenstände verbunden, vermischt oder zu dem sie verarbeitet worden sind.
10.2 Haben wir mit dem Kunden nichts anderes vereinbart, so gehen die durch uns ersetzten Teile in unser Eigentum über.
10.3 Wir sind verpflichtet, auf schriftliches Verlangen des Kunden Sicherungsgegenstände nach unserer Wahl freizugeben, soweit wir diese Gegenstände zur Absicherung unserer Forderungen nicht mehr benötigen und eine Übersicherung von 30% vorliegt.
10.4 Der Kunde erhält den Liefergegenstand während der Dauer unseres Eigentumsvorbehalts in bestem Zustand und lässt notwendige Reparaturen unverzüglich bei uns oder einer von uns autorisierten Werft auf seine Kosten ausführen. Wir sind jeder Zeit zur Sicherung der Vorbehaltsware berechtigt.
10.5 Der Kunde ist verpflichtet, uns bei Pfändung, Beschädigung und Abhandenkommen der Vorbehaltsware sowie bei Besitz- und Wohnungswechsel unverzüglich zu unterrichten. Verletzt der Kunde diese Pflichten, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
10.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, über die unserem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Gegenstände ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung zu verfügen, sofern dies nicht im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit des Kunden erfolgt. Veräußert der Kunde den Vorbehaltsgegenstand, so tritt er bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich Mehrwertsteer) an uns ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Vorbehaltungsgegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterveräußert worden ist. Die Einwilligung zur Weiterveräußerung ist ausgeschlossen, wenn im Verhältnis zwischen Kunde und seinen Kunden ein wirksames Abtretungsverbot gemäß §399 BGB besteht. Im Übrigen gilt §354a HGB.
zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt; unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, sich nicht im Zahlungsverzug befindet und insbesondere kein Auftrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellungen vorliegen.
10.7 Gegen sämtliche Ansprüche aus dem uns erteilten Auftrag sowie sonstiger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung steht uns ein Zurückbehaltungsrecht sowie über das gesetzliche Pfandrecht hinausgehend ein vertragliches Pfandrecht an den uns zur Erfüllung des Auftrages übergebenen Gegenständen zu.
10.8 Ferner steht uns das Recht zu, wegen fälliger Forderungen die Verwertung des Auftragsgegenstandes zu betreiben, insbesondere diesen freihändig zu verkaufen, falls wir dies dem Kunden vorher unter Einhaltung einer Frist von 14Tagen schriftlich mitgeteilt haben. Bei Verbrauchern steht uns dieses Recht nur zu, wenn der Kunde mit mindestens 2 Zahlungsraten im Verzug ist.
10.9 Der Kunde hält die Vorbehaltsware auf seine Kosten hinreichend gegen Schäden aller Art versichert, sofern es sich um Waren im Wert von über EUR 2.500 handelt. Der Kunde tritt hiermit alle Ansprüche aus diesen Versicherungen an uns ab und händigt uns alle zu ihrer Geltendmachung erforderlichen Unterlagen unverzüglich aus.
10.10 Kommt der Kunde seiner Zahlung oder sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenen Verpflichtungen nicht nach, so wird die Restschuld sofort fällig, auch insoweit, wie Wechsel mit späteren Fälligkeiten lauten.
11.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
11.2 Als Erfüllungsort wird Siegen vereinbart.
Sofern der Kunde Vollkaufmann, ein juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand der Bundesrepublik Deutschland hat, wird als Gerichtsstand für alle sich aus dem Auftragsverhältnis ergebenen Ansprüche Siegen vereinbart.
11.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
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Quellen: Disclaimer von eRecht24, Portal zum Internetrecht von Rechtsanwalt Sören Siebert